Weitere ambulante Angebote
Sozialpädagogische Familienhilfe
Was ist Sozialpädagogische Familienhilfe?
// Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine
Leistung der Jugendhilfe nach §31 SGB VIII.
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist ein Unterstützungsangebot durch eine sozialpädagogische Fachkraft innerhalb der Familie. Sie begleitet und berät die Eltern in ihren Erziehungsaufgaben und die einzelnen Familienmitglieder in ihren Rollen und Funktionen.
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Für wen ist Sozialpädagogische Familienhilfe sinnvoll?
SPFH ist sinnvoll in Familien, d. h. Lebensgemeinschaften mit mindestens einem Kind, deren Lebenssituation durch psychosoziale Schwierigkeiten gekennzeichnet ist, und dadurch Konflikte innerhalb des Familiensystems entstehen und bestehen, die ein Zusammenleben miteinander erschweren und neue Konfliktfelder hervorrufen. Die Familiensituation ist oftmals zusätzlich durch beengte Wohnverhältnisse, einem eingeschränkten Wohnumfeld, Arbeitslosigkeit, finanziellen Problemen, interkulturelle Konflikte, etc. belastet.
In der zu betreuenden Familie können z. B. folgende Themen bearbeitet werden:
// Wertschätzung der unterschiedlichen Bedürfnisse der Familienmitglieder
// Umgang des Kindes mit Trennung/Scheidung der Eltern
// Kommunikationsstörungen innerhalb der Familie
// Erarbeitung von Konfliktlösungsstrategien
// Unterstützung beim Alltagsmanagement der einzelnen Familienmitglieder
// Beratung im Umgang mit Ämtern, Schulen, Lehrern
Voraussetzungen für SPFH
Bei Beginn der Hilfe ist die Motivation für die Entstehung eines tragfähigen Arbeitsbündnisses zwischen der Familie und der sozialpädagogischen Fachkraft Grundlage für den Erfolg der Zusammenarbeit. Hierzu gehören gegenseitiges Vertrauen, gegenseitige Wertschätzung, sowie der Veränderungswille und die Offenheit der Familienmitglieder. Die Fachkraft unterliegt der Schweigepflicht.
Was kann Sozialpädagogische Familienhilfe leisten?
Die Aufgabenstellung der Sozialpädagogischen Familienhilfe ist orientiert am Wohl und Schutz des Kindes im Familiensystem. Die SPFH arbeitet mit den Eltern an deren Erziehungsfunktion und der (Wieder)-Herstellung ihrer Sicherheit gebenden Beziehungskompetenz. Wichtiges Ziel ist, die Handlungskompetenz der Eltern zu stärken. Für ihre Kinder sollten die Eltern eine entwicklungsfördernde Lebensgemeinschaft bieten, die geprägt ist durch die Gewährleistung der Versorgung des einzelnen Kindes, Sensibilität im Umgang mit Wünschen und Bedürfnissen des Kindes, und dem Entwickeln von Verständnis für kindliches Verhalten, auch in geschwisterlichem Kontext.
Dabei arbeitet die Fachkraft mit der Familie daran, dass
// das Zutrauen in die eigenen Fähigkeiten der Familienmitglieder und den Willen zur Veränderung gestärkt werden.
// die Kommunikation und Interaktion zwischen den einzelnen Familienmitgliedern im familiären Gesamtsystem sowie in den Außenbeziehungen gefördert wird.
// Sie Unterstützung bei der Sicherung der materiellen Grundlagen der Familie erhält.
// eine Auflösung von familiärer Isolation und Einbindung in ein tragfähiges Netz möglich wird.
// das Gesundheitsbewusstsein, Hygiene und gesunde Ernährung einen Stellenwert in der Familie erhält.
// der Alltag Struktur erhält.
// die Stärkung von Problemlösungskompetenz erhöht wird.
// einzelne Familienmitglieder Unterstützung und Förderung ihrer individuellen Entwicklung erhalten.
// die Einhaltung der Rollen und Ebenen in der Familie (Eltern-Kind-Ebene, Erwachsenenebene, Geschwisterebene) geübt wird.
// eine Kooperation mit Institutionen, Ämtern, Behörden und Kirchengemeinden stattfindet.
// Familienunterstützende Hilfen (Hort, Tagesheim, Einzelförderung etc.) initiert, bzw. begleitet werden.
Fachliche und persönliche Kompetenz der Fachkraft
Die in der Sozialpädagogischen Familienhilfe tätigen pädagogischen Fachkräfte verfügen über ein abgeschlossenes Studium oder eine Fachschulausbildung mit Zusatzqualifikation.
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Hilfeplanung
Für jede Hilfe ist eine differenzierte Situationsanalyse in Kooperation mit allen Beteiligten notwendig. Arbeitsgrundlage der Fachkraft ist der Hilfeplan nach §36 SGB VIII.
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Finanzierung
Finanziert wird die SPFH über den mit dem Kreisjugendamt Göppingen vereinbarten aktuellen Fachleistungsstundensatz.
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